Kanton Obwalden, Tiefbauamt

Zweckmässigkeits-beurteilung Halbanschluss Kägiswil

Enginious - Deko-Element
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Öffentliche Beschaffung von Planerleistungen

Der kantonale Richtplan sieht in der Kernmatt, Sarnen, einen A8-Halbanschluss Kägiswil vor, zu welchem im Gesamtverkehrskonzept Obwalden als Massnahme eine diesbezügliche Machbarkeitsstudie ausweist. Die Gemeinde Sarnen hat diese Machbarkeitsstudie zwischenzeitlich durchgeführt und revidiert gegenwärtig ihre Nutzungsplanung. Im Zuge dieser Anpassung der Nutzungsplanung muss die Frage geklärt werden, inwieweit Raumsicherungsmassnahmen ergriffen werden müssen, um diesen Halbanschluss Kägiswil zu ermöglichen. Zur Erörterung dieser Fragestellung möchte das Tiefbauamt Kanton Obwalden eine Planungsstudie mit Zweckmässigkeitsbeurteilung durchführen.

Leistungsumfang

Enginious erbrachte im Rahmen des obigen Mandats folgende Dienstleistungen:

  • Entwickeln eines Pflichtenhefts für die Planerleistungen in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Amt für Raumentwicklung, der Gemeinde Sarnen und dem Bundesamt für Strassen ASTRA
  • Entwickeln eines zweistufigen Abwicklungsverfahrens (Schritt 1: Beurteilung von Grobvarianten und deren Zweckmässigkeit; Schritt 2: vertiefte Bewertung der als zweckmässig eingestuften Grobvarianten aus Schritt 1)
  • Erstellen der Ausschreibungsunterlagen
  • Durchführen einer Planer-Beschaffung inkl. Angebotspräsentationen
  • Mithilfe bei der Vertragsausarbeitung

Testimonial Kunde

"Enginious arbeitet termingerecht, umsichtig, effizient und bringt das gewünschte Fachwissen adressatengerecht und wertschätzend ein."

Innovation

Üblicherweise werden im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse Korridore evaluiert und gegebenenfalls in den Sachplan aufgenommen. Für den vorliegenden Fall eines Halbanschlusses musste deshalb ein Vorgehen entwickelt werden, das den Prinzipien für einen Sachplaneintrag folgt und mit verhältnismässigen Aufwand zu aussagekräftigen, politisch belastbaren Resultaten führt.

Eckdaten

Kunde

Tiefbauamt des Kantons Obwalden

Expertise

Bauherrenunterstützung

Mandatsdauer

ab 2024